Etablissement Ronacher
Etablissement Ronacher
Tätigkeitsbereich: Statisch-konstruktive Bearbeitung Wettbewerbsgewinner
Auftraggeber: Vereinigte Bühnen Wien GmbH
Die Projektumsetzung beinhaltet die 3-geschoßige Aufstockung des Bestandes über dem denkmalgeschützten Zuschauer und Bühnenraum, sowie die Unterfangung der Feuermauern und tragenden Zwischenwänden auf Grund der Kellerabsenkung. Die Konstruktion erforderte neben den Umbaumaßnahmen die Ertüchtigung zur Aufnahme von Erdbebenlasten, die Verstärkung von Fundamenten bei höchster Komplexität, da der denkmalgeschützten Zuschauraum mit seinen Gipsstuckdecken unbeschädigt diesen massiven Eingriff überstehen musste. Umbauten eines denkmalgeschützten Objektes der höchsten Schwierigkeitsklasse.
Die Aufstockung dreier Vollgeschosse über einen 50 x 30 m stützenfreien, denkmalgeschützten Zuschauerraum konnte nur mit der temporären Sicherung der Saaldecke und nachlaufendem Abbruch des Dachstuhls erfolgen. Eine. Kombination aus Stahlfachwerkkonstruktionen mit Verbunddecken, Ortbetonkonstruktionen und mittels Harzinjektionen ertüchtigten Ziegelmauerwerks des Bestandes sichern die Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Die Erdbebensicherheit wurde einerseits durch das Errichten neuer Stb.Wandscheiben anderseits durch Verstärkungsmaßnahmen am Mauerwerk und an den Fundamenten erreicht. Die Konstruktion wurde mittels 3-D FE Berechnung simuliert und nach den üblichen Nachweisführungen entsprechend der Kapazitätsmethode nachgewiesen.
Im Rahmen des Projektes war eine Aufstockung des Bestandsgebäudes bei begrenzter Bo- denpressung umzusetzen, weshalb eine „leichte“ Stahlverbundkonstruktion mit geringen Deckenstärken einzubauen waren. Die Nachrechnung der Erdbebentauglichkeit sämtlicher Wandelemente ergab das Erfordernis der Ertüchtigung und den Umbau des Bestandes durch Ergänzung von Wandscheiben.
Als Arbeitsprobe ist in der CD die Nachvollziehbarkeit von Belastungen und Lastentwicklungen unter Pkt. 3.4 als Berechnungsgrundlage und unter Pkt. 6.7 dem Grunde nach beschrieben. Die Nachweisführung selbst ist aus der statischen Berechnung ergeben.